Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftrag
(1) Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung bleiben der Fotografin vorbehalten. Der Kunde darf sich über eine Onlinegalerie in seiner eigenen privaten Galerie seine Bilder auswählen, es gibt kein Limit, jedoch wird je weiterem Bild vom Shootingpaket beinhaltende Bilder abweichend, ein Aufpreis berechnet. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Kunden am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.
(2) 50% vom Shootingpreis werden bei Buchung in Rechnung gestellt. Restbetrag 10 Tage vor dem Shooting. Der Restbetrag muss allerspätestens bis zum Shootingtag bezahlt werden.
(3) Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografin berechtigt, den Mehraufwand mit 130,- €/ Stunde für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.
(4) Kommen die Auftraggeber ihren, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für die Fotografin bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist die Fotografin dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.
2. Nutzungs- & Urheberrechte
(1) Der Fotografin stehen die Urheberrechte an den von ihren angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.
(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.
(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(5) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.
3. Rechte am eigenen Bild / Einräumung Veröffentlichungsrechte
(1) Für die Fotografin ist es wichtig, Bilder von Shootings & Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Kunden von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können. Sollte eine Veröffentlichung gänzlich verboten sein, wird ein Aufpreis verrechnet. Ein Verbot zur Veröffentlichung muss zwingend VOR dem Shooting der Fotografin mitgeteilt werden. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung erlaubt ist. Bilder von Kindern & Babys werden niemals ohne Erlaubnis veröffentlicht.
4. Stornierung des Shootings
(1) Wird das Shooting storniert aufgrund von der Fotografin nicht vertretbaren Gründen (Keine Lust mehr, anderer Fotograf gefunden etc) Gelten folgende Kündigungsbedingungen: (Krankheit mit Zeugnis ausgeschlossen sowie wetterbedingte Verschiebungen)
- bis 1 Monat vor dem Shooting kann das Shooting kostenlos storniert werden.
- 1 Monat bis 1 Woche vor dem Shooting kann das Shooting storniert werden, jedoch wird eine Aufwandsentschädigung von 20% des Shootingspreises verlangt.
- 1 Woche bis 1 Tag vor dem Shooting muss der komplette Shootingspreis bezahlt werden. Es wird ein Gutschein für 50% des Shootingspreises ausgestellt.